Neben der Arbeit in der Praxis sind wir seit 2015 auch als Schulbegleiter für Kinder mit Erkrankungen (wie beispielsweise Autismus oder AD(H)S) tätig. Diese Leistung wird nicht
durch die Krankenkassen getragen sondern, ist eine Leistungen des Landkreises (Sozialamt und/ oder Jugendamt). Der Anspruch zu dieser Leistung steht im Einklang mit der
UN-Behindertenrechtskonvention und sorgt dafür, dass Kinder nicht vom Schulbetrieb ausgeschlossen werden.
Wir leisten einen Beitrag, dass die Schulzeit für das Kind sowie auch die Lerngemeinschaft, inklusive der Lehrer/in, erfolgreich verläuft.